Vendor-Lock-in heißt, dass Sie einen Softwareanbieter nicht ohne großen Verlust von Daten, Geld oder Zeit verlassen können. Sie erkennen ihn an drei Fragen. Bekommen Sie Ihre Daten in einem brauchbaren Format heraus? Wem gehören die Software und die Zugänge? Was würde der Wechsel kosten? Kennen Sie eine Antwort nicht, hält der Anbieter Sie fest.
Seit 2023 haben wir 15+ Projekte in den Live-Betrieb gebracht. Unten finden Sie acht Anzeichen für Lock-in, wann er gar nicht stört und wie ein Vertrag aussieht, aus dem Sie herauskommen.
Was ist Vendor-Lock-in?
Lock-in bedeutet nicht, dass der Anbieter schlecht ist. Es ist ein Zustand, in dem sich der Wechsel nicht lohnt, auch wenn Sie wechseln möchten. Ein Anbieter kann Sie auf fünf Arten festhalten:
Über Daten. Es gibt keinen Export, oder nur als PDF.
Über Rechte. Die Software gehört ihm, und Sie haben nur eine Lizenz für die Dauer der Zusammenarbeit.
Über Zugänge. Domain, Server und Konten laufen auf seinen Namen.
Über Know-how. Wie das System läuft, weiß eine Person beim Anbieter.
Über den Vertrag. Lange Kündigungsfrist, Exklusivität, Strafen für den Ausstieg.
Dazu kommt der Preis. Bei Mietsoftware bestimmt der Anbieter den Preis. Es wird teurer, obwohl Sie nichts unterschrieben haben.
Hält Ihr Softwareanbieter Sie fest? Ein schneller Test
Haken Sie ab, was für Sie gilt. Jeder offene Punkt ist ein Schloss.
Ist Vendor-Lock-in immer schlecht?
Nein. Völlige Unabhängigkeit ist teuer und meist unnötig.
Ruhig mieten
E-Mail, Dokumente und Buchhaltung. Sie funktionieren in allen Firmen ähnlich.
Kritische Systeme wie Rechnungsstellung oder Zahlungen. Dort brauchen Sie einen Anbieter mit Zertifikaten, Verträgen und Haftung. Das ersetzt eigene Software nicht.
Hier schmerzt Lock-in
Selbst besitzen
Der Prozess, mit dem Ihr Unternehmen Geld verdient oder sich vom Wettbewerb abhebt.
Dort sollte Ihnen niemand sonst Preis und Regeln diktieren.
Bei jedem Werkzeug, das ein Kunde schon hat, entscheiden wir nach einer Regel. Funktioniert es für die Leute und bekommen Sie die Daten heraus, binden wir es an. Nutzen Sie es nur aus Gewohnheit, und kommen die Daten nur als PDF heraus? Dann ersetzen wir es. Nicht die Technologie entscheidet. Es entscheidet, wer die Daten hält.
Der Ausstieg hat auch eine andere Seite. Eine verwaltete Cloud-Lösung war für den Online-Marktplatz eines Kunden zu teuer geworden. Wir haben ihn auf einen einfachen virtuellen Server bei Hetzner umgezogen. Erst danach haben wir gemerkt, wie viel die Cloud still erledigt hatte: Monitoring, Backups, Limits. Sie haben mehr Kontrolle, aber auch mehr Verantwortung. Dafür brauchen Sie Kapazität. Finden Sie vor dem Ausstieg also auch heraus, was Ihr Anbieter für Sie tut, ohne dass es irgendwo steht.
Wie kommen Sie aus dem Lock-in heraus?
Beginnen Sie nicht mit Streit oder Kündigung. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
01
Schlösser erfassen
Welche Daten, wo sie liegen, wer Zugänge hat, auf wen die Domain läuft.
02
Vorbereiten, wo die Daten landen
Zuerst das neue System, mindestens seine Grundlage.
03
Eng anfordern
Nur die Daten, die Sie eingegeben haben, in einem bestimmten Format und mit Frist.
04
Beide Systeme eine Weile laufen lassen
Das alte nur lesend, damit Sie prüfen können, dass nichts fehlt.
Zum ersten Mal haben wir Lock-in in voller Härte bei einem Firmeninhaber gesehen. Er nutzte ein Standardsystem, und der Anbieter weigerte sich, ihm seine eigenen Daten herauszugeben. Allem Anschein nach hatte er ein Recht darauf. Am Ende einigten sie sich, auch wenn der Anbieter lange auswich. Heute liegen die Daten der Firma in einem System, das ihr gehört.
Haben Sie die Daten einmal, bauen Sie eigene Software schnell. Sie entsteht auf Daten aus erster Hand, nicht auf Schätzungen.
Holen Sie Ihre Daten aus der Software, die Sie festhält, und bauen Sie Ihre eigene. Sie müssen niemandem Konkurrenz machen. Sie haben einfach Ihre eigene.
Filip Papranec
Gründer von Digitaliko
Wie sieht ein Vertrag aus, aus dem Sie herauskommen?
Jeder Anbieter schreibt Ihnen auf, wie es anfängt. Wir haben in unseren Vertrag auch geschrieben, was Ihnen den Ausstieg bei uns ermöglicht. Es sind drei Dinge:
Rechte kraft Gesetzes. Bei Auftragssoftware übt der Auftraggeber, also Sie, die Verwertungsrechte aus (§ 91 Abs. 4 des slowakischen Urheberrechtsgesetzes). Ohne Übertragung, ohne Lizenz. In Deutschland und Österreich gelten andere Regeln. Mehr dazu in Wem gehört der Code von Individualsoftware?.
Eine dauerhafte Lizenz für unsere Werkzeuge. Vorlagen und Werkzeuge, die wir vor dem Vertrag hatten, bleiben unsere. Für Ihr Geschäft dürfen Sie sie aber dauerhaft nutzen, auch mit einem anderen Anbieter.
Kurze Kündigung. Das Abo kündigen Sie in jedem beliebigen Monat.
Warum steht das drin? Weil wir glauben, dass es in den Vertrag gehört.
Wenn Sie den Vertrag des nächsten Anbieters lesen, blättern Sie zuerst ans Ende. Suchen Sie die Kündigungsfrist, Exklusivität und was Sie beim Ausstieg bekommen: Code, Dokumentation, Zugänge und Hilfe beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Steht es dort nicht, bekommen Sie es nicht. Prüfen Sie dieselben Punkte auch in Ihrem aktuellen Vertrag. Einen solchen Vertrag bekommen Sie auch von uns, bei jeder Individualsoftware, die wir bauen.
Es geht um E-Mail, Dokumente oder Buchhaltung. Mieten Sie das ruhig. Lock-in stört hier nicht.
Das Tool funktioniert für die Leute und Sie bekommen die Daten heraus. Wechseln Sie nicht. Verbinden Sie es, statt es zu ersetzen.
Es geht um kritische Infrastruktur. Rechnungsstellung, Zahlungen und ähnliche Systeme gehören zu einem Anbieter mit Zertifikaten und Haftung.
Sie haben im Test oben ein oder zwei Schlösser. Einen Ausstieg müssen Sie nicht planen. Beheben Sie diese Punkte, etwa die Domain auf Ihre Firma.
Wollen Sie aus dem Lock-in heraus?
Sagen Sie uns, in welchem System Sie stecken und was Sie dort hält. Wir melden uns innerhalb von zwei Arbeitstagen und wählen gemeinsam, was wir zuerst lösen.
Eine Lage, in der Sie einen Softwareanbieter nicht ohne großen Verlust von Daten, Geld oder Zeit verlassen können. Der Anbieter hält Sie über Daten, Rechte, Zugänge, Know-how oder den Vertrag.
Woran erkenne ich, dass mein Anbieter mich festhält?
Stellen Sie sich drei Fragen. Bekomme ich meine Daten in einem brauchbaren Format heraus? Wem gehören die Software und die Zugänge? Was würde mich der Wechsel kosten? Kennen Sie eine Antwort nicht, hält der Anbieter Sie fest.
Ist Vendor-Lock-in immer schlecht?
Nein. Ein Werkzeug, das alle gleich nutzen, etwa E-Mail, können Sie ruhig mieten. Lock-in schmerzt bei dem Prozess, mit dem Ihr Unternehmen Geld verdient. Der sollte Ihnen gehören.
Wie kommt man aus einem Vendor-Lock-in heraus?
Bereiten Sie zuerst vor, wo die Daten landen. Fordern Sie sie dann schriftlich und eng an, nur die Daten, die Sie selbst eingegeben haben. Lassen Sie das alte System eine Weile nur lesend laufen und ziehen Sie einen Prozess nach dem anderen um.
Was muss im Vertrag stehen, damit kein Lock-in entsteht?
Wer die Rechte an Auftragssoftware hat, welche Lizenz für die Werkzeuge des Anbieters gilt, eine kurze Kündigungsfrist und was Sie beim Ausstieg bekommen. Steht es nicht im Vertrag, bekommen Sie es beim Ausstieg nicht.
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